Qualitätsentwicklung
Wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung in unserer Einrichtung ist,
die im Hilfeplan vereinbarten Ziele nach § 36 SGB VIII zu erreichen. Aus-
gehend vom Qualitätsbegriff sind in der Einrichtung Verfahrens- und Ar-
beitsanweisungen entwickelt worden. Diese Dokumente beziehen sich auf
Schlüsselprozesse. Sie beschreiben den Qualitätsanspruch und sind nach-
prüfbar. Im Einzelnen steuern Verfahrensanweisungen folgende Schlüssel-
prozesse:
- Verfahrensanweisung Aufnahme
- Verfahrensanweisung Bekleidungseinkauf
- Verfahrensanweisung Krisenintervention
- Verfahrensanweisung Systematisierte Hausaufgabenbetreuung
- Verfahrensanweisung Geburtstagsfeier
- Verfahrensanweisung Frühdienst
- Verfahrensanweisung Erstellung von Entwicklungsberichten
- Verfahrensanweisung zur Kollegialen Fallberatung
- Verfahrensanweisung Schutz bei Kindeswohlgefährdung
- Verfahrensanweisung Dienstübergabe.
Qualitätsentwicklung durch Erziehungsplanung
Die Erziehungsplanung der Einrichtung bildet die Ziele, welche im Hilfeplan
formuliert sind, konkreter ab. Hierbei werden Aktivitäten und pädagogische
Maßnahmen zur Unterstützung sozialen Verhaltens und individueller Ent-
wicklung beschrieben. Teil der Erziehungsplanung sind die Erstellung von
Soziogrammen und Genogrammen der Herkunftssysteme der Kinder und
Jugendlichen. |